18 Rock Classics From The 70's & 80's Vol. 4
CD

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Zeit 66:53
EAN-Nr. 5017310110324
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Pickwick Music / nicht vorhanden
Musikrichtung Rock: Classic Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 66:53  
1. Nazareth This Flight Tonight 3:22
2. Bachman-Turner Overdrive You Ain't Seen Nothing Yet 3:29
3. Black Sabbath Paranoid 2:46
4. Mott The Hoople Roll Away The Stone 3:05
5. Europe Rock The Night 4:03
6. Thin Lizzy Whisky In The Jar 5:40
7. Blue Öyster Cult (Don't Fear) The Reaper 3:48
8. Bonnie Tyler Holding Out For A Hero 4:19
9. Meat Loaf You Took The Words Right Out Of My Mouth 5:00
10. Uriah Heep Free Me 3:32
11. Rockers Revenge Walking On Sunshine 3:49
12. Juicy Lucy Who Do You Love 3:00
13. Graham Bonnet Night Games 3:24
14. Ozzy Osbourne Shot In The Dark 4:22
15. Magnum Start Talking Love 3:59
16. Headgirl Please Don't Touch 2:47
17. Motörhead Iron Fist 2:50
18. Cheap Trick I Want You To Want Me 3:38

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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