Sammlung von hausibu

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Pete Townshend: Scoop
Pete Townshend (GBR)
Scoop
2-LP (Gatefold)
Jahr Album 1983
Pete Townshend: Another Scoop
Pete Townshend (GBR)
Another Scoop
2-LP (Compilation, Gatefold)
Jahr Album 1987
Traffic: Mr. Fantasy
Traffic (GBR)
Mr. Fantasy
LP (Re-Release, Gatefold, 180 Gramm Vinyl)
Jahr Album 1967
Traffic: Traffic
Traffic (GBR)
Traffic
LP (Re-Release)
Jahr Album 1968
Traffic: Traffic
Traffic (GBR)
Traffic
LP (Gatefold)
Jahr Album 1968
Traffic: Last Exit
Traffic (GBR)
Last Exit
LP (Gatefold)
Jahr Album 1969
Traffic: John Barleycorn Must Die
Traffic (GBR)
John Barleycorn Must Die
CD (Re-Release)
Jahr Album 1970
Traffic: John Barleycorn Must Die
Traffic (GBR)
John Barleycorn Must Die
LP (Re-Release, Gatefold)
Jahr Album 1970
Traffic: John Barleycorn Must Die
Traffic (GBR)
John Barleycorn Must Die
LP (Re-Release, Gatefold)
Jahr Album 1970
Traffic: John Barleycorn Must Die
Traffic (GBR)
John Barleycorn Must Die
LP (Gatefold)
Jahr Album 1970
Traffic: Low Spark Of High Heeled Boys, The
Traffic (GBR)
The Low Spark Of High Heeled Boys
LP (Re-Release, Special Edition)
Jahr Album 1971
Traffic: On The Road
Traffic (GBR)
On The Road
2-LP (Live, Gatefold)
Jahr Album 1973
Traffic: On The Road
Traffic (GBR)
On The Road
2-LP (Live, Gatefold)
Jahr Album 1973
Traffic: When The Eagle Flies
Traffic (GBR)
When The Eagle Flies
CD (Re-Release)
Jahr Album 1974
Traffic: When The Eagle Flies
Traffic (GBR)
When The Eagle Flies
LP (Re-Release, Special Edition)
Jahr Album 1974

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Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.