Taake A Night Of Fog... (2007)

Taake: Night Of Fog..., A - Cover
1
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2.00
∅-Bew.
Typ: Bootleg
Genre(s): Metal: Black Metal
In Sammlungen 19

2 Tonträger

Legende: = in Sammlung ja/nein | = verantwortlich ja/nein | = Flohmarkt-Angebot ja/nein

CDs

  • Taake: Night Of Fog..., A - Cover
    CD, 2002 / Niederlande
    Plattenfirma: Hengelo
    Bootleg Limited Edition Live Nummeriert
    EAN:
    Kat.-Nr.:
    11 Tracks
    17 Sammlung(en)

DVDs

  • Taake: Night Of Fog..., A - Cover
    DVD, 2007 / Deutschland
    Plattenfirma: Eigenproduktion
    Limited Edition Live Nummeriert Bootleg
    EAN:
    Kat.-Nr.:
    8 Tracks
    1 Sammlung(en)
    als: Night Of Fog In Essen, A

Punktverteilung

0.5 1 1.5 2 2.5 3 3.5 4 4.5 5 5.5 6 6.5 7 7.5 8 8.5 9 9.5 10
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Reviews

Soul_Torturer
08.10.2009 18:23:42

Review von Soul_Torturer

Punkte: 2 / 10

Absulut nicht empfehlenswert... sehr schlechte Soundqualität und Billig wirkendes Artwork. Einzige Pluspunkte sammelt dieses Überbewertete Stück Plastik durch die beiden (damals noch als Thule Veröffentlichten) Demosongs "Rasekrig" und "Et Skaldekvad I Hellig Blod" die sich allerdings auch auf der " ...

Die letzten Ratings

08.10.2009 Soul_Torturer 2 Points Rating 2.0

Insgesamt sind 1 Bewertungen vorhanden.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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