Ö3 Greatest Hits Volume 09
CD, 1999

Herstellungsland Österreich
Veröffentlichungs-Jahr 1999
Zeit 77:24
EAN-Nr. 095483797226
Label/Labelcode wea / LC 4281
Plattenfirma/Katalog-Nr. EMI Austria / Warner Music Austria / Universal / 9548-37972-2
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 77:24  
1. Queen I Want To Break Free 4:17
2. Lou Bega Mambo No. 5 3:39
3. Eiffel 65 Blue (Da Ba Dee) 3:39
4. Ann Lee 2 Times 3:46
5. Shania Twain That Don't Impress Me Much 3:59
6. Janet Jackson Together Again 4:07
7. Lutricia McNeal 365 Days 3:09
8. Shola Ama Still Believe 3:55
9. En Vogue Don't Let Go (Love) 4:49
10. Jack Radics No Matter 3:10
11. The Cure Friday I'm In Love 3:32
12. B*Witched Blame It On The Weatherman 3:34
13. Sixpence None The Richer Kiss Me 3:18
14. David Bowie China Girl 4:14
15. Lisa Stansfield The Real Thing 4:18
16. Lene Marlin Sitting Down Here 3:55
17. Jessica I Do 4:13
18. Britney Spears Sometimes 3:53
19. Sasha If You Believe 4:23
20. Backstreet Boys I Want It That Way 3:34

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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