Zdob Și Zdub Boonika Bate Doba
Promo-Single-CD, 2005

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 2005
Zeit 33:48
EAN-Nr. 5050467933828
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Warner / nicht vorhanden
Musikrichtung Sonstiges
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Promo-Single-CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 33:48  
1. Boonika Bate Doba (Eurovision 2005 Version) 3:05
2. Boonika Bate Tare (First Version) 3:08
3. Boonika Bate Toba (Single Version) 3:59
4. Boonika Cu Maciuca (Cool Version) 3:03
5. Boonika-Grandmother Remix DJ U.N.U (Romania) 3:35
6. Boonika Bate Doba Remix By Shantel // Bucovina Club (Germany) 4:28
7. Boonika Hey-Hop Mix DJ Ram (Russia) 3:37
8. Everybody In The Casa Mare Feat. DJ Marcin 4:54 B
9. Everybody In The Casa Mare Remix By Balkan Fanatic 3:59 B

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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