Young Buck & D-Tay Gangstaville
CD, 2005, Bootleg

Herstellungsland Niederlande
Veröffentlichungs-Jahr 2005
Zeit k.A.
EAN-Nr. 4184440166963
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Street Dance / 01-6696-2
Musikrichtung Rap/Hip Hop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
1 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Drop It
2. Telephone
3. Bitch For My Dog
4. Don't Know Where I'm Headed
5. Ride Or Die
6. Fired Up
7. Where Da Love At
8. Don't Play
9. Lord Knows
10. Payback A Bitch
11. Back On Up
12. Ya Know
13. Working With Something
14. Drop It
15. Telephone
16. Don't Know Where I'm Headed
17. Bitch For My Dog
18. Ride Or Die
19. Where Da Love At
20. Fired Up
21. Don't Play
22. Lord Knows
23. Payback A Bitch
24. Ya Know
25. Back On Up
26. Working With Something

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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