Yngwie J. Malmsteen's Rising Force Attack!!
Promo-CD, 2002

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2002
Zeit 69:10
EAN-Nr. keine Angabe
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Steamhammer / SPV / SPV 085-74602
Musikrichtung Metal: Melodic Metal, Power Metal, Progressive Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Promo-CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 69:10  
1. Razor Eater 3:27
2. Rise Up 4:33
3. Valley Of Kings 5:43
4. Ship Of Fools 4:16
5. Attack! 4:25
6. Baroque & Roll 5:56 I
7. Stronghold 4:18
8. Mad Dog 3:24
9. In The Name Of God 3:38
10. Freedom 4:08
11. Majestic Blue 6:03 I
12. Valhalla 6:44
13. Touch The Sky 5:02
14. Iron Clad 4:58
15. Air 2:35 I

Infos

Promo im Single-Case mit Biographie, Release 16. 09. 2002

Yngwie J. Malmsteen: alle Gitarren, Bass, Synthesizer Gitarre, Sitar, Cello, Keyboards, Backing und Lead Vocals in "Freedom"

Dougie White: Vocals
Derek Sherinian: Keyboards
Patrick Johansson: Drums

Produziert von Yngwie J. Malmsteen

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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