Wolfgang Amadeus Mozart Le Nozze Di Figaro
4-LP, 1968, Box

Herstellungsland Österreich
Veröffentlichungs-Jahr 1968
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Ex Libris Grammoclub / XL 172 602/05
Musikrichtung Klassik
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Ouvertüre
A 2. Atto Primo - Scena I - Scena IV
B 3. Atto Quarto - Scena IX - Scena XI
LP 2
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Atto Primo - Scena V - Scena VIII
B 2. Atto Quarto - Scena I - Scena VIII
LP 3
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Atto Secondo - Scena I - Scena VII
B 2. Atto Terzo - Scena IX - Scena XIV
LP 4
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Atto Secondo - Scena VIII - Scena XII
B 2. Atto Terzo - Scena I - Scena VIII

Infos

Conte di Almaviva - Dietrich Fischer-Dieskau
Contessa di Almaviva - Gundula Janowitz
Susanna - Edith Mathis
Figaro - Herrmann Prey
Cherubino - Tatiana Troyanos
Marcellina - Patricia Johnson
Basilio - Erwin Wohlfahrt
Bartolo - Peter Lagger
Barbarina - Barbara Vogel

Chor und Orchester der Deutschen Oper Berlin
Walter Taussig - cembalo

Dirigent: Karl Böhm


34- seitiges Beiheft mit allen Texten

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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