Wir Blödeln Weiter
LP, 1980

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1980
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode Ariola / LC 0116
Plattenfirma/Katalog-Nr. Ariola / 202 364-315
Musikrichtung Schlager
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
A 1. Balduin Ebenholz Der Nippel
A 2. Jacob Sisters Sing, Mei Sachse, Sing
A 3. Frank Zander Ich Könnte Frau'n Klau'n
A 4. Rudi Carrell Zu Viel Schaum, Zu Wenig Bier
A 5. Peter Petrel Kalle Mit Der Kelle
A 6. Detlev Ich Bin So Warm Wie Du
A 7. Hans-Werner Olm Sonntach Im Revier
A 8. Die Jokies Bum-De-Ra-De-Ping-De-Puff
B 9. Gottlieb Wendehals Herbert
B 10. Torfrock Preßlufthammer B-B-Bernhard
B 11. Pfuri, Gorps & Kniri Camping
B 12. Hoddel Der Müde
B 13. Stefan Steckdose Die Heimorgel
B 14. Rolly Joker Ick Hab Verpennt
B 15. Hugo Egon Balder Wir Zieh'n Uns Aus
B 16. Gebrüder Blattschuss Früh-Stück

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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