Winter Chill: Mountain Edition
CD, 2016

Herstellungsland Unbekannt
Veröffentlichungs-Jahr 2016
Zeit 78:18
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Golden Temple Music / 10114540
Musikrichtung Elektronische Musik: Ambient, Chillout
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 78:18  
1. Vivian Holmes Vivian 30 4:38
2. Chillo Chillo Three [Lounge Mix] 4:21
3. Pusteblume Cold As Ice [Wonderful Lounge Mix] 7:20
4. Woltrax Coming Spring 4:00
5. Intermode Driving Theme 3:33
6. John Leonard X Files 2:51
7. Alobar Snow Peak 3:02 I
8. Vladimir Sterzer When I Come Back It Will Be Winter [Gothic Piano Version] 3:53 I
9. Quite Simple Dreaming 2:44
10. Shorpi Nur Eine Phase 4:13
11. Dumas Analog Dream Ambience 1:00
12. Oscar Rogers Magic Moments 4:22
13. Josefina Keller Blue End 3:42
14. Rikki Rothermel Caballero 2:52
15. Chillo Chillo Two [Snowflake Mix] 4:50
16. Light In Color Take Cover 5:27
17. Akira Piece Of Heaven [Ballad Mix] 3:04
18. Damon Rentie Love Serenade 4:04
19. Bastian Walcher Quartett Kling, Glöckchen, Klingelingeling 4:44
20. Joce Lumengo We Wanna [Acoustic Version] 3:38

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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