WAM - Song Of The Year 2003 : 15 Categories / 15 Winners
Promo-CD, 2003

Herstellungsland Australien
Veröffentlichungs-Jahr 2003
Zeit 64:31
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. WAM (The Western Australian Music Industry Association Inc.) / 65642
Musikrichtung Country
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Promo-CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 64:31  
1. Andrew Horabin Georgie Boy 3:02
2. Little Birdy I Should Of Known 5:39
3. Monumental Boy X Girl Y 3:52
4. Myles Wright That Heart 10:50
5. George Walley Raining On Djilba 3:28
6. Lynn Hazelton Sheba Lane 4:24
7. Ruby's Grace Walking Over Sea 4:34
8. Chanelle Back 2 Those Timez 3:12
9. Eloy Cardenas Day Oh 4:08
10. The Jayco Brothers Asbestos Fibro 3:17
11. Wesley Fuller Something More 3:42
12. Updraft On My Own 3:43
13. Neptune Bloom Reprisal 4:10
14. Lynn Hazelton Pirlpirltji 1:25
15. Johannes Luebbers Green Lantern 5:05

Infos

WAM // [supported by] Government of Western Australia | arts WA | Healthway | James Hewgill Music | MGM distribution | Westlink | Papercut

matrix: 65642


1.: Political / WAM Song of the Year 2003
8.: Easy Listening Pop/RnB
9.: World/Multicultural
10.: Country
11.: Children
12.: Youth
13.: Hard Rock/Metal/Punk

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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