Walt Disney Toy Story 2
Tape, 1999

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1999
Zeit 48:14
EAN-Nr. 4029758069448
Label/Labelcode Walt Disney Records / LC 10025
Plattenfirma/Katalog-Nr. Walt Disney Records / 0106944DNY
Musikrichtung Hörspiel/Hörbuch: Kinderhörspiel
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Tape
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 48:14  
1. Seite 1
2. Seite 2 48:14

Infos

Das Original-Hörspiel zum Film
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Buch und Regie: Frank Lenart
Musikalische Leitung: Tommy Amper
Deutsche Bearbeitung: FFS Film- & Fernseh-Synchron GmbH, München - Berlin

Sprecher:
Erzähler - Axel Malzacher
Woody - Peer Augustinski
Captain Buzz Lightyear / Ultra Buzz - Walter von Hauff
Charlie Naseweis - Hartmut Neugebauer
Slinky - Gerd Potyka
Rex - Ernst-Wilhelm Lenik
Specki - Michael Rüth
Jessie - Carin C. Tietze
Stinke-Piet - Erik Schumann
Al - Rainer Basedow
Porzellinchen - Alexandra Mink
Andy - Karim El Kammouchi
Der böse Imperator Zurg - Thomas Piper
Andys Mutter - Maria Böhme
Wheezy - Hans-Georg Panczak
Mr. Spell - Manfred Trilling
Restaurator - Fred Maire
TV-Sprecher - Ulrich Frank

Musiktitel:
"Als mich jemand liebte"
Musik und Text von Randy Newman
Deutscher Liedtext von Collin McMahon
Gesungen von Riccarda Kinnen
(C) 1999 Walt Disney Music Company (ASCAP) / Pixar
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Weitere Bilder:
1. Inlay aussen (Cover)
2. Inlay aussen, aufgeklappt
3. Inlay innen, aufgeklappt
4. Tape (Seite 1)
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[Herstellungsland: Aufdruck Tape]
[Tracklänge: Angabe Inlay]
[(P) 1999 Walt Disney Records / Pixar]
[exclusively licensed to edel records GmbH]
[original Toy Story elements (C) Disney]
[Toy Story 2 elements (C) Disney / Pixar]
[(C) Disney / Pixar]
[Vertrieb: edel records]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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