Walt Disney Das Dschungelbuch
LP, 1967, Gatefold

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1967
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Disneyland Record / STMA 9606
Musikrichtung Hörspiel/Hörbuch: Kinderhörspiel
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
4 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. 1.Teil
B 2. 2.Teil

Infos

Wie ID 366882, hier allerdings ohne Poster und dementsprechenden Aufdruck auf Coverfront.

Stereo, auch mono abspielbar.

Im Innenteil des Gatefold ist ein 10 seitiges illustriertes Storybooklet eingeheftet.
(Die große Langspielplatte mit buntem Bilderbuch gezeichnet von WALT DISNEY)

Hier als "DSCHUNGELBUCH"


Nach dem Buch von Rudyard Kipling

Text & Musik: Heinrich Riethmüller, Richard M. Sherman, Robert B. Sherman, Terry Gilkyson und George Bruns

Mogli: Stephan Sczodrok
Baghira: Joachim Cadenbach
Balu: Edgar Ott
King Loui: Klaus Havenstein
Kaa: Erich Kestin
Shir Khan: Siegfried Schürenberg
Peter Cornehlesen-Chor u.a.

Lieder:

Colonel Hathis Marsch
Probiers mal mit Gemütlichkeit
Ich wäre gern wie du
Hör auf mich
Deine Freunde
Trautes Heim

(Übernahme der Inhaltsdaten von ID 366882)

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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