Voodoo Crossing - A Tribute To Jimi Hendrix -
CD, 2003, Tribute, Digi-Book

Herstellungsland Italien
Veröffentlichungs-Jahr 2003
Zeit 75:42
EAN-Nr. 8026575017627
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Comet Records / HZ 017
Musikrichtung Rock: Classic Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 75:42  
1. Steve Lukather Third Stone From The Sun 5:36 C
2. Scott Finch Castles Made Of Sand 3:17 C
3. Robben Ford Message To Love 4:50 C
4. Larry Coryell House Burning Down 5:28 C
5. Jeff Richman May This Be Love 5:24 C
6. Alessio Menconi Manic Depression 4:48 C
7. Arlen Roth Villanova Junction Blues 4:34 C
8. Vic Vergat If 6 Was 9 3:27 C
9. Joseph Colombo Red House 5:13 C
10. Hiram Bullock Voodoo Chile 8:23 C
11. Tony Spinner Up From The Skies 5:33 C
12. Mark Doyle Stone Free 4:08 C
13. Pat Travers I Don't Live Today 3:57 C
14. John Nitzinger Free 4:12 C
15. Mike Onesko Hey Joe 5:56 C
16. Jimi Hendrix Speaks 0:56 C

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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