Vive La Fête Vive Les Remixes
CD, 2006, Compilation

Herstellungsland Österreich
Veröffentlichungs-Jahr 2006
Zeit 67:25
EAN-Nr. 5400711003171
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Surprise Records / Surprise 055
Musikrichtung Elektronische Musik: Electro, New Rave
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
4 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 67:25  
1. Tokyo [Remix] 5:03
2. Attaque Reprise 6:06
3. Laisse-Moi Fou [Remix] 3:55
4. Horror Movies 3:29 C
5. Maquillage [Remix By Tommie Sunshine] 5:06
6. Noir Desir [Vivasulfer Remix] 8:18
7. Schwarzkopf [P-Kut Remix By Backlash] 6:01
8. Vivre Sur Vidéo 5:42 C
9. Vive Le Mash-Up [Sickboy Remix] 3:20
10. Liberté [Sweetlight Remix] 5:18
11. Liberté [Sierra_Sam Remix] 5:10
12. Child In Time 9:57 C

Infos

FPI 94**
IFPI L554
Sony DADC Austria AG
Österreich

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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