Vera Lynn The Bells Of St. Mary's
Schellack-Platte (10"), 1950

Herstellungsland Dänemark
Veröffentlichungs-Jahr 1950
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Decca / F 44101
Musikrichtung Schlager
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Schellack-Platte (10")
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. The Bells Of St. Mary's
B 2. When The Lights Go On Again

Infos

"The Bells Of St. Mary's" recorded in London Apr. 6 April 1938 resp 17 Nov 1942
"When The Lights Go On Again" recorded in London Nov 17, 1942

Seite A: Orchester: Rae Jenkins And His Quartet
Seite B: Orchester: Mantovani And His Orchestra

Matrixinfromationen:
Rghts Society: NCB
Matrix / Runout (Side A): DTB3616-1
Matrix / Runout (Side B): DDR 7076-2

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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