Venom At War With Satan
CD, 2016, Limited Edition, Re-Release, Digipak

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 2016
Orig. Release 1984
Zeit 69:13
EAN-Nr. 803341506299
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Dissonance Productions / DISS003CD
Musikrichtung Metal: Black Metal, Thrash Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 69:13  
1. At War With Satan 19:57
2. Rip Ride 3:08
3. Genocide 2:58
4. Cry Wolf 4:19
5. Stand Up (And Be Counted) 3:31
6. Women, Leather And Hell 3:21
7. Aaaaaaarrghh 2:23
8. At War With Satan [TV Adverts] 1:04 B
9. Warhead [12" Version] 3:40 B
10. Lady Lust [12" Version] 2:48 B
11. The Seven Gates Of Hell [12" Version] 5:28 B
12. Manitou [12" Version] 4:42 B
13. Woman [12" Version] 2:56 B
14. Dead Of Night [12" Version] 4:09 B
15. Manitou [Abbey Road Uncut Mix] 4:49 B

Infos

Re-release comes as limited edition digipak with bonus tracks.

Distributed By – Plastic Head Distribution
Phonographic Copyright (p) – Sanctuary Records Group Ltd.
Copyright (c) – Dissonance Productions
Copyright (c) – Neat Records (D.W.E. Ltd.)
Recorded At – Impulse Studios, Newcastle
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Matrix / Runout: DISS003CD 01
Mastering SID Code: IFPI LY34
Mould SID Code: IFPI AEW27

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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