Vengaboys Megamix
Mini-CD / EP, 1999, Compilation

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1999
Zeit 26:26
EAN-Nr. 601215657623
Label/Labelcode URBAN / LC 06748
Plattenfirma/Katalog-Nr. Urban / 156 576-2
Musikrichtung Elektronische Musik: Dancefloor
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
16 (2 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Mini-CD / EP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 26:26  
1. Megamix [Single Edit] 3:47
2. Megamix [Short Maxi Edit] 8:25
3. Megamix [Long Maxi Edit] 14:14

Infos

LC 06748, Sub-Label Breakin' Records; published by Munnycroft Ltd. Universal Records, a Division of Universal Music GmbH

incl. up&down - we like to party - we're going to ibiza - boom, boom, boom, boom...!

SID Code Presswerk: IFPI 01**
SID Code Mastering : IFPI L002
Matrix: 06012 156 576-2 01 + [Barcode] Made in Germany by Universal M & L

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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