Vanden Plas The God Thing
2-LP, 2019, Limited Edition, Re-Release, Gatefold, Clear Vinyl, Rotes Vinyl

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 2019
Orig. Release 1997
Zeit 61:14
EAN-Nr. 8024391096857
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Frontiers Records / FR LP 968
Musikrichtung Metal: Progressive Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
4 (2 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 34:38  
A 1. Fire Blossom 2:55 I
A 2. Rainmaker 6:40
A 3. Garden Of Stones 7:48
B 4. In You: I Believe 4:28
B 5. Day I Die 6:05
B 6. Crown Of Thorns 6:42
LP 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 26:36  
A 1. We're Not God 7:12
A 2. Salt In My Wounds 7:21
B 3. You Fly 7:34
B 4. Combien De Larmes 4:29

Infos

Line-Up:
Andy Kuntz – Vocals
Stephan Lill – Guitar
Andreas Lill – Drums
Günter Werno – Keyboards
Torsten Reichert - Bass

Lt. Info eines Users ist die Vinylfarbe rot-transparent, die hochgeladen Frontiers-Fotos zeigen die tatsächliche Vinylfarbe teils falsch/ungenau.
Entgegen der Angabe im Frontiers-Shop ("180 Gramm Vinyl") wiegen die LPs nur je ca. 165-170 Gramm.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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