Uriah Heep The Best Of (Ariola)
CD, Best-Of, Re-Release

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Orig. Release 1985
Zeit 58:39
EAN-Nr. 4007196103580
Label/Labelcode BRONZE / LC 2313
Plattenfirma/Katalog-Nr. Ariola Eurodisc GmbH, München / 610 358
Musikrichtung Rock: Hardrock, Progressive Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
12 (4 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 58:39  
1. Free Me 3:35
2. Lady In Black 4:48
3. Stealin´ 4:50
4. Wizard 3:02
5. Look At Yourself 5:11
6. Gypsy 6:41
7. Easy Livin´ 2:37
8. Return To Fantasy 5:49
9. Your Turn To Remember 4:22
10. Sweet Freedom 6:36
11. Shady Lady 4:50
12. Firefly 6:18

Infos

Unterschiede zu dieser Auflage und zu dieser Ausgabe: Unterschiede beim Druck des Backcovers. Der Preiscode ist separiert unter dem EAN-Feld mit D: 217 angegeben. Jene Ausgabe ist gemäss Backcover Printed in Western Germany, diese hier ist Printed in Germany. Der auf dem Cover abgedruckte Labelcode LC 1626 verweist auf Chrysalis und dürfte falsch sein, da hier eindeutig überall das Bronze-Logo abgedruckt ist. LC 2313 vom CD-Label dürfte der korrekte Labelcode für diese CD sein.

Spielzeiten Media Player

Bilder hr
Bild 01: Frontcover
Bild 02: Backcover
Bild 03: Falteinleger Rückseite
Bild 04: Falteinleger innen
Bild 05: Falteinleger innen
Bild 06: CD

Identifikationsdaten
Aufdruck Cover: Printed in Germany by TOPAC
Aufdruck Cover: Imprimé en Allemagne par TOPAC
keine SID-Codes vorhanden
Matrix: 610 358 A [kein Barcode]

LC 2313
Label: Bronze
RS: GEMA / STEMRA / BIEM
℗ This Compilation 1985
℗ 1972, 1973, 1975, 1977 Bronze (Labelangabe)
© nicht vorhanden
Distributed by BMG Records
Distribué par BMG Ariola
Vertrieb durch BMG Ariola

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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