Ultimate Seventies Collection Vol 2.
CD, 2004, Heftbeilage, Cardsleeve

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 2004
Zeit 60:58
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Daily Star / SFHCD 267
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 60:58  
1. Wild Cherry Play That Funky Music 3:14
2. Heatwave Boogie Nights 3:36
3. Tina Charles I Love To Love 3:01
4. Bill Withers Ain't No Sunshine 2:05
5. Harold Melvin & The Blue Notes Don't Leave Me This Way 3:55
6. The Three Degrees When Will I See You Again 2:58
7. Dan Hartman This Is It 7:04
8. Electric Automan Spank 4:13 B
9. Shaker Dancer Night After Night 5:30 B
10. Firmament Firmer Ground 3:45 B
11. Josh Widey Funked Filter 5:20 B
12. The D Rider Disco Rider 3:34 B
13. Trans Am Discosonic 4:38 B
14. Made To Measure Hush 3:39 B
15. Satisfier Deja Vous 4:26 B

Infos

Daily STAR | peoplesound | Sony Music Special Markets | RESPECT The Value Of MUSIC // (c)/(p) Peoplesound 2004


matrix: ifpi L055 SFHCD 267B 3120432

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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