Udo Lindenberg Airport (Dich Wiedersehn...)
Single-CD, 1988, Cardsleeve

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1988
Zeit 14:26
EAN-Nr. 042287120729
Label/Labelcode polydor / LC 0309
Plattenfirma/Katalog-Nr. Deutsche Grammophon Gesellschaft mbH, Hamburg / 871 207-2
Musikrichtung Pop: Pop-Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Single-CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 14:26  
1. Airport (Dich Wiedersehn...) [Lange Version] 7:17
2. Airport (Dich Wiedersehn...) [Single Version] 3:59
3. Es War Einmal Eine Liebe 3:10 I

Infos

VÖ: November 1988

Verkaufs-Charts:
- Einstieg am 23.01.1989
- Höchstposition: Platz 49
- 7 Wochen in den Charts

Airplay-Charts:
- Einstieg am 28.11.1988
- Höchstposition: Platz 4
- 17 Wochen in den Airplay-Charts, davon 1 Woche in den Top 10

Auch als 7" Single und 12" Maxi-Single erschienen
Eine Auskoppelung aus dem Album "CasaNova"

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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