UB40 The Best Of UB40 - Volume One
LP, 1987, Best-Of, Gatefold

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1987
Zeit 51:49
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode DEP INTERNATIONAL / LC 8208
Plattenfirma/Katalog-Nr. DEP Music / 208717-630
Musikrichtung Reggae
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
29 (17 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 51:49  
A 1. Food For Thought 4:08
A 2. King 4:33
A 3. My Way Of Thinking 3:21
A 4. 1 In Ten 4:30
A 5. Red Red Wine 3:00 C
A 6. Please Don't Make Me Cry 3:24 C
A 7. Many Rivers To Cross 4:32 C
B 8. Cherry Oh Baby 3:13 C
B 9. If It Happens Again 3:40
B 10. I Got You Babe 3:05 C
B 11. Don't Break My Heart 3:50
B 12. Sing Our Own Song 4:01
B 13. Rat In Mi Kitchen 3:08
B 14. Maybe Tomorrow 3:24 C

Infos

Track 5 "Red Red Wine", erstmals erschienen auf dem Album "Just for You" von 1967, ist im Original von Neil Diamond.
Track 6 "Please Don't Make Me Cry", erstmals erschienen auf der selbstbetitelten Single von 1970, ist im Original von Winston Groovy.
Track 7 "Many Rivers To Cross", erstmals erschienen auf dem nach dem Künstler selbstbetitelten Album von 1969, ist im Original von Jimmy Cliff.
Track 8 "Cherry Oh Baby", erstmals erschienen auf dem nach dem Künstler selbstbetitelten Album von 1971 (hier jedoch der Re-Release von 1999 als einzig vorhandener Datensatz), ist im Original von Eric Donaldson.
Track 10 "I Got You Babe", erstmals erschienen auf der selbstbetitelten Single von 1965, ist im Original von Sonny & Cher.
Track 14 "Maybe Tomorrow", erstmals erschienen auf der selbstbetitelten Single von 1971, ist im Original von The Jackson Five.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.