U2 U2
CD, Bootleg, Remix

Herstellungsland Unbekannt
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Zeit 59:47
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Unbekannt / MF 0222
Musikrichtung Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 59:47  
1. Mega Mix 13:12
2. Mix Appeal 18:03
3. Atomic - Mix 15:48
4. Lady With The Spinning Head (Extended Dance Mix) 6:04
5. Night And Day (Steel String Mix) 6:40 C

Infos

Bootleg mit diversen U2 Megamixen und B-Seiten

Track 1: DJ-only DMC Megamix mixed by Dakeyne.
Track 2: Unbekannter Megamix.
Track 3: Unofficial Megamix von einer Euro-Mixx U2 bootleg 12''.
Tracks 4 & 5: Von officiellen U2 Releases.

Track 5: Im Original von Cole Porter

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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