U2 U2 & Bob Dylan
PIC-LP, 1987, Bootleg, Live

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 1987
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Unbekannt / L 27703
Musikrichtung Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
1 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
PIC-LP
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Sunday Bloody Sunday L
A 2. Maggie's Farm / School's Out / Cold Turkey L C
A 3. Bad / Candle In The Wind / Ruby Tuesday / Sympathy For The Devil L
B 4. Gloria L
B 5. I Shall Be Released L C
B 6. Knocking On Heaven's Door L C
B 7. "40" L

Infos

Recorded at the Sports Arena, Los Angeles, 20.04.1987

Track2:
Maggie's Farm, im Original von Bob Dylan
Snippet von "School's Out", im Original von Alice Cooper
Snippet von "Cold Turkey", im Original von John Lennon
Track 3:
Snippet von "Candle in the Wind", im Original von Elton John
Snippets von "Ruby Tuesday" und "Sympathy for the Devil", im Original von The Rolling Stones

Tracks 5 & 6:
Im Original von Bob Dylan
Featuring Bob Dylan on Vocals and Guitar

Matrix / Runout Seite A: L 27703 UA
Matrix / Runout Seite B: L 27703 X UB

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.