U2 The Unforgettable Fire
LP, 1985, Re-Release

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1985
Orig. Release 1984
Zeit 42:25
EAN-Nr. 4007192065301
Label/Labelcode ISLAND / LC 0407
Plattenfirma/Katalog-Nr. Island Records Ltd. / 206 530
Musikrichtung Rock: Pop-Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
29 (12 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 42:25  
1. A Sort Of Homecoming 5:26
2. Pride (In The Name Of Love) 3:47
3. Wire 4:15
4. The Unforgettable Fire 4:52
5. Promenade 2:32
6. 4th Of July 2:14 I
7. Bad 6:07
8. Indian Summer Sky 4:17
9. Elvis Presley And America 6:22
10. Mlk 2:33

Infos

Gegenüber der ersten Auflage dieser Pressung hat das Re-Release ein Cover mit glatter Oberfläche. Auf der Rückseite sind EAN und Katalog-Nr. anders angeordnet. Die Katalog-Nr. ist eingeramt, aufgeteilt, gilt neu auch für Frankreich und enthält zusätzlich auch die Nr. für die CD. Bei der alten Auflage sind nur die Katalog-Nr. für LP und MC vorhanden, die beide oberhalb der EAN abgedruckt sind. (s.a. Bild 7)

Katalog-Zusatz: D: 620 F: RC270

Beim Re-Release wurde die B-Matrize 1985 geschnitten. (s.ff.)
Das alte Release hat beidseitig 84er-Matrizen.

Spielzeiten Datensatzübernahme. Die Spielzeiten auf dem Label weichen leicht von denen der Trackliste ab.

Bilder
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Bild 1: Frontcover
Bild 2: Backcover
Bild 3: Innenhülle
Bild 4: Innenhülle
Bild 5: Label Seite 1
Bild 6: Label Seite 2
Bild 7: Unterschiede EAN/Katalog-Nr. (links neu, rechts alt)

Matrize 1: DM 206530 A-5/84 S II III
Matrize 2: DM 206530 B-4/85 S II III

LC0407

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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