U2 The Best Of 1980-1990
2-VCD, 1998, Best-Of

Herstellungsland Malaysia
Veröffentlichungs-Jahr 1998
Zeit 67:11
EAN-Nr. 044006144924
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Island Records Ltd. / PolyGram International B.V. / 061449-2
Musikrichtung Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
VCD 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 36:19  
1. Pride (In The Name Of Love) 3:48
2. New Year's Day 4:17
3. With Or Without You 4:55
4. I Still Haven't Found What I'm Looking For 4:38
5. Sunday Bloody Sunday 4:40
6. Bad 5:50
7. Where The Streets Have No Name 4:35
8. I Will Follow 3:36
VCD 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 30:52  
1. The Unforgettable Fire 4:53
2. Sweetest Thing (The Single Mix) 3:00
3. Desire 2:59
4. When Love Comes To Town 4:17
5. Angel Of Harlem 3:49
6. All I Want Is You 6:31
7. One Tree Hill 5:23

Infos

VCD 2:
Track 04: Featuring B.B. King

Matrix / Runout Disc 1: 14F03 K1089 0614492A
Matrix / Runout Disc 2: 12F03 K1090 0614492B

Mastering SID Code: IFPI LN40
Mould SID Code: IFPI 7N38

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.