U2 Sweetest Thing
Single-CD, 1998, Cardsleeve

Herstellungsland Frankreich
Veröffentlichungs-Jahr 1998
Zeit 6:02
EAN-Nr. 731457246825
Label/Labelcode ISLAND / LC 0407
Plattenfirma/Katalog-Nr. Island Records / PolyGram International Music B.V. / CIDT 727 / 572 468-2
Musikrichtung Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Single-CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 6:02  
1. Sweetest Thing [The Single Mix] 3:00
2. Stories For Boys 3:02 L

Infos

Release Date: 19.10.1998

Track 02: Aufgenommen im Paradise Theatre, Boston, USA, 06.03.1981

Matrix / Runout (außen): 572 468-2 00 1G
Matrix / Runout (innen): Made in France by PMDC

Rights Society: BIEM/MCPS

Mould SID Code: IFPI 02** (hier 0275)
Mastering SID Code: IFPI L004

Distribution Code: PY 901

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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