U Brown Hit Sounds From Channel One 1979-80
CD, 1999, Compilation

Herstellungsland Österreich
Veröffentlichungs-Jahr 1999
Zeit 66:20
EAN-Nr. 661847111320
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Tabou1 / TB1CD13
Musikrichtung Reggae
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 66:20  
1. U Brown - Weather Balloon 3:50
2. Revolutionaries - Ballon Dub 3:48
3. U Brown - Me Chat You Rock 4:01
4. Carlton Livingston - Play This Song For Me 3:24
5. U Brown - Rocka By Baby 3:27
6. Al Campbell - Now I Know 3:13
7. Revolutionaries - Now I Know Dub 3:15
8. Freddy MC Kay - What You Gonna Do 7:28
9. Sugar Minott - Steal Away Girl 2:54
10. U Brown - Come Along Come Along 2:17
11. Carlton Livingston - Don't Cuss Rasta 2:17
12. Al Campbell - Mr. Conman 3:14
13. Johnny Osbourne - Oh Girl 3:38
14. U Brown - Gimme Your Loving 3:33
15. Delroy Wilson - Baby I Love 2:56
16. Vincent Taylor - Never Give It Up 2:38
17. Revolutionaries - Never Give It Up Dub 3:14
18. Deadly Headly & Bobby Ellis - Weather Report 3:38
19. Revolutionaries - Weather Report Dub 3:35

Infos

Produced by: Hugh Brown
Studio: Channel One (Kingston, JA)
Mit Booklet

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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