Tsvetomir Hristov Rising Kingdoms
CD-ROM + CD, 2005, Pappschuber, DVD-Hülle/Case

Herstellungsland Unbekannt
Veröffentlichungs-Jahr 2005
Zeit 51:04
EAN-Nr. 8011642129167
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. nicht vorhanden
Musikrichtung Soundtrack: Videogame
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD-ROM
Track Titel Zeit Besonderheit
1. PC-Spiel: Rising Kingdoms
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 51:04  
1. Rising Kingdoms Soundtrack [Track 1] 4:00 I
2. Rising Kingdoms Soundtrack [Track 2] 4:02 I
3. Rising Kingdoms Soundtrack [Track 3] 4:25 I
4. Rising Kingdoms Soundtrack [Track 4] 5:45 I
5. Rising Kingdoms Soundtrack [Track 5] 4:33 I
6. Rising Kingdoms Soundtrack [Track 6] 4:53 I
7. Rising Kingdoms Soundtrack [Track 7] 4:27 I
8. Rising Kingdoms Soundtrack [Track 8] 4:10
9. Rising Kingdoms Soundtrack [Track 9] 1:07 I
10. Rising Kingdoms Soundtrack [Track 10] 3:23 I
11. Rising Kingdoms Soundtrack [Track 11] 2:48 I
12. Rising Kingdoms Soundtrack [Track 12] 3:11 I
13. Rising Kingdoms Soundtrack [Track 13] 4:20 I

Infos

Anmerkungen:
Die Soundtrack-CD befindet sich zusammen mit der Spiel-CD in einer 2-fach DVD-Hülle. Letztere steckt zusammen mit einem Handbuch in einem Pappschuber.
Die CD spielt normal auf jedem CD-Player ab, obwohl sie per Aufdruck als CD-ROM deklariert ist, startet allerdings bei Track 2. Davor liegt noch ein Teil der Installation (63 MB Größe).
Die nicht ansteuerbare Datei (Track 1) ist in der Trackliste nicht aufgeführt.
Es finden sich keine näheren Titelbezeichnungen im Handbuch.

Spielzeiten gemäß Software.

Technische Daten:
-----------------CD-ROM-----------------
SID-Code Mastering: IFPI L136
SID-Code Presswerk: IFPI 62**
Matrize: deluxe RKITACD1

---------------------CD---------------------
SID-Code Mastering: IFPI LT60
SID-Code Presswerk: IFPI 62**
Matrize: 4235019GM/2 RKITACD2
Weiteres: deluxe

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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