Tsugi N°21
CD, 2009, Heftbeilage, Cardsleeve

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 2009
Zeit 55:54
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Tsugi / TS021002-IDCD
Musikrichtung Elektronische Musik
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 55:54  
1. Ebony Bones The Musik 3:56
2. Bibio Jealous Of Roses 2:32
3. Renaissance Man Aloha 6:38
4. Voodeux Just A Spoonful (Edit) 3:36
5. Bodycode Imitation Dub 6:03
6. Clark Growls Garden (Edit) 3:47
7. Major Lazer Lazer Theme 2:33
8. Shinichi Osawa Electro411 5:20
9. Maya Jane Coles Colours (Edit) 5:27
10. Mirko Loko Around The Angel (Short Edit) 4:14
11. Penner+Muder Are You Lost (Sian Navigation Mix) 6:18
12. Panda Valium Overmalegan (Démo) 5:30

Infos

TSUGi | N° 21 De Tsugi | TSUGi Le Magazine Défricheur De Musiques | le numéro 21 de Tsugi (juillet/août 2009) // (p)/(c) 2009 Detroit Média/Tsugi

matrix: Sound Performance TS021002-IDCD 92418 ifpi LY87/ifpi V615

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.