Toshio Hosokawa Koto-Uta / Voyage I / Konzert Für Saxophon Und Orchester / Ferne-Landschaft II
CD, 2001, Digi-Book

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2001
Zeit 54:14
EAN-Nr. 782124121723
Label/Labelcode KAIROS / LC 10488
Plattenfirma/Katalog-Nr. KAIROS Production / 0012172KAI
Musikrichtung Klassik: Kammermusik, Konzert
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 54:14  
1. Koto-Uta 9:35
2. Voyage I 16:06 I
3. Konzert Für Saxophon Und Orchester 14:03 I
4. Ferne-Landschaft II 14:30 I

Infos

Koto-uta für Gesang und Koto (1999)
Gesang, Koto: Kyoko Kawamura
Aufnahme: Victor Aoyama Studio, Tokio, März 2000.

Voyage I für Violine und Ensemble (1997)
Violine: Asako Urushihara
Dirigent: Peter Rundel
Ensemble: musikFabrik
Aufnahme: Theatersaal, Witten, April 1997.

Konzert für Saxophon und Orchester (1998/99)
Saxophon: Johannes Ernst
Dirigent: Ken Takaseki
Orchester: Deutsches Symphonieorchester Berlin
Aufnahme: Sendesaal, SFB, Berlin, Feb. 1999.

Ferne-Landschaft II für Orchester (1996)
Dirigent: Ken Takaseki
Orchester: Deutsches Symphonieorchester Berlin
Aufnahme: Sendesaal, SFB, Berlin, Feb. 1999.

39-seitiges, dreisprachiges Booklet (deutsch, englisch, französisch).
Bei der Verpackung handelt es sich um ein Digi-Book / SmartPac mit eingeklebtem Booklet.

Weitere Bilder:
- Backcover (2)
- Booklet, Cover (3)
- Booklet, Seite 3 (4)
- CD-Label (5)
- CD-Matrix (6)

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[Herstellungsland lt. CD-Label / CD-Innenring]
[SID-Code CD-Master: IFPI L572]
[SID-Code Presswerk: IFPI 97**]
[Angabe Hersteller CD-Master: Manufactured by Optimal Media Production]
[Matrix-Nr.: A154029-01]
[Spielzeiten lt. Booklet]
[SPARS-Code: DDD]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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