Top Of The Pops 25 Years - Volume 2
VHS, 1989

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 1989
Zeit k.A.
EAN-Nr. 5014469910096
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Telstar Video Entertainment / TVE 1009
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
VHS
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
1. Status Quo Pictures Of Matchbox Men
2. Pickettywitch Same Old Feeling [as Pickety Witch]
3. T. Rex Get It On [as T-Rex]
4. The Rubettes Sugar Baby Love
5. Small Faces Itchycoo Park (Pans People Performance )
6. Elton John & Kiki Dee Don't Go Breaking My Heart
7. Thin Lizzy Waiting For An Alibi
8. The Jam The Eton Rifles
9. Adam & The Ants Stand And Deliver
10. Culture Club Do You Really Want To Hurt Me
11. Paul Young Wherever I Lay My Hat (That's My Home) C
12. Wham! Wake Me Up (Before You Go Go)
13. The Communards Don't Leave Me This Way C
14. Kylie Minogue & Jason Donovan Especially For You

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.