Tom Petty The Florida Flash
LP, 1987, Bootleg, Live

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 1987
Zeit k.A.
EAN-Nr. 07364008560
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Federal / L 31 749
Musikrichtung Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
1 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Johnny Bye-Bye & Johnny Be Good L
A 2. Breakdown L
A 3. King's Road L
A 4. The Waiting L
A 5. Don't Come Round Here No More L
B 6. Here Comes My Girl L
B 7. Should I Stay Or Should I Go? L
B 8. Can't Judge A Book By It's Cover L
B 9. Any Way You Want It L
B 10. Runnaway Train L
B 11. Refugee L

Infos

keine Spielzeitangabe.

Live im Jacksonville Coliseum 1987

Auf dem Cover als "Tom Refugee & The Beach Bums" bezeichnet, auf dem Label aber richtige Angaben.
Auch stehen auf dem Backcover mehr Titel als auf der LP drauf sind, auch hier auf dem Label richtige Angaben.
Ob die EAN Nr. stimmt, wage ich zu bezweifeln.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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