Tom Petty Live Ny 99
2-CD, 1999, Bootleg

Herstellungsland Unbekannt
Veröffentlichungs-Jahr 1999
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Unbekannt / nicht vorhanden
Musikrichtung Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD 1
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Intro
2. Rip It Up
3. Jammi`n Me
4. Runnin`down A Dream
5. Call Me The Breeze
6. Swinging
7. Mary Jane`s Last Dance
8. Telstar
9. Listen To Your Heart
10. You Don't Know How It Feels
11. It's Good To Be King
12. I Won't Back Down
13. Green Onions
14. I Want You Back Again
15. I Got A Woman
CD 2
Track Titel Zeit Besonderheit
1. The Letter
2. Little Maggie
3. Lay Down My Ole Guitar
4. Walls
5. Angel Dream
6. Titanic
7. Room At The Top
8. Heartbreakers Beach Party
9. Guitar Boogie Shuffle
10. Even The Losers
11. I Don't Wanna Fight
12. Country Farm
13. You Wreck Me
14. Free Girl Now
15. Gloria

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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