Tom Jones & The Cardigans + Tom Jones Burning Down The House
Split-Single-CD, 1999

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1999
Zeit 21:10
EAN-Nr. 5033197101934
Label/Labelcode V2 / LC 1801
Plattenfirma/Katalog-Nr. Gut Records Ltd. / VVR5010193
Musikrichtung Pop: Pop-Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
26 (8 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Single-CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 21:10  
1. Tom Jones & The Cardigans Burning Down The House [Album Version] 3:38 C
2. Tom Jones Unbelievable 4:10 L C
3. Tom Jones Come Together 4:12 L C
4. Tom Jones & The Cardigans Burning Down The House [Delakota Mix] 5:00 C
5. Tom Jones & The Cardigans Burning Down The House [Pepe Deluxe Mix] 4:10 C

Infos

Herstellungsland: laut SID Codes >> Deutschland
SID-Code Presswerk: IFPI 52**
SID-Code CD-Master: IFPI L357
Matrize: DOCdata Germany V2 VVR5010193
(C): keine Angabe
(C): 1999 Gut Records Ltd
(P): 1999 Gut Records Ltd

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.