Together
LP, 1979

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 1979
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. K-Tel International / NE 1039
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
A 1. Leo Sayer I Can't Stop Loving You
A 2. The Three Degrees Woman In Love
A 3. Stevie Wonder You Are The Sunshine Of My Love
A 4. O.C. Smith Together
A 5. Nilsson All I Think About Is You
A 6. Gladys Knight We Don't Make Each Other Laugh Anymore
A 7. Alan Price Just For You
A 8. Liner You And Me
A 9. John Miles Music
B 10. Roberta Flack First Time Ever I Saw Your Face
B 11. Elton John Don't Let The Sun Go Down On Me
B 12. Justin Hayward Forever Autumn
B 13. Ian Matthews A Fool Like You
B 14. Chris Rea A Raincoat And A Rose
B 15. Heatwave Always And Forever
B 16. Sutherland Brothers Easy Come, Easy Go
B 17. London Symphony Orchestra God Only Knows
B 18. Diana Ross Theme From Mahogany (Do You Know Where You're Going To)

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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