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Herstellungsland | Österreich |
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Veröffentlichungs-Jahr | 2000 |
Zeit | 22:25 |
EAN-Nr. | nicht vorhanden |
Label/Labelcode | k.A. |
Plattenfirma/Katalog-Nr. | L'Age D'Or / Motor Music GmbH / LADO 15053-3 |
Musikrichtung | Rock: Alternative Rock |
Sammlungen | Gesucht | Flohmarkt |
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2 (1 privat) | 0 | 0 |
Promo-Single-CD | ||||
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Track | Künstler/Band | Titel | Zeit | Besonderheit |
Gesamtzeit | 22:25 | |||
1. | Tocotronic Vs. Console | Freiburg V3.0 [Original] | 3:00 | |
2. | Tocotronic | Freiburg V3.0 [Radio Europe] | 3:56 | |
3. | Tocotronic Vs. Console | Freiburg V3.0 [Helium Remix By Heiko Laux] | 6:04 | |
4. | Tocotronic Vs. Console | Freiburg V3.0 [Remix By And The Lefthanded And Special Guests] | 3:28 | |
5. | Tocotronic Vs. Console | Freiburg V3.0 [Kevin And Paul's Wunderbares Radio] | 3:26 | |
6. | Tocotronic | Freiburg [Original Version] | 2:31 |
Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten
Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.
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