Tina York Wir Lassen Uns Das Singen Nicht Verbieten
CD, 2004, Compilation

Herstellungsland Österreich
Veröffentlichungs-Jahr 2004
Zeit 45:19
EAN-Nr. 5099799050520
Label/Labelcode Sony Music Special Products / LC 11542
Plattenfirma/Katalog-Nr. Sony Music Entertainment (Germany) GmbH & Co. KG / 990505 2
Musikrichtung Schlager
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
1 (1 privat) 0 5,00 €

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 45:19  
1. Wir lassen uns das Singen nicht Verbieten 3:35
2. Liechtensteiner Polka 2:27
3. Wo die Sonne scheint 3:10
4. Zwei junge Menschen 3:42
5. Wenn ein Mädchen verliebt ist 2:38
6. Umarmst du mich, umarm ich dich 3:22
7. Schöner Mann 2:30
8. Papa ist dafür 2:10
9. Ich liebe ihn 3:48
10. Gib dem Glück eine Chance 3:05 C
11. Der Sonntag mit dir 2:46
12. Ausgerechnet du 2:49
13. Einer wird kommen 3:10
14. Warum denn morgen 2:25
15. Wir sehen uns wieder 3:42

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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