Third Man One To One
CD, 1996

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 1996
Zeit 59:31
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Eigenproduktion / BABA 108
Musikrichtung World Music: Asian
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 59:31  
1. Vinayaka 4:59
2. Tu Hi Allah Ho Akbar 5:04
3. Murali Krishna 4:21
4. Ramha Krishna Prabhu Tu 3:51
5. Sai Avatara 5:58
6. Bola Bhandari Baba 3:42
7. Nama Bhajo 4:06
8. Oh Bhagavan 4:41
9. Keshava Madhava 3:52
10. Chita Chora Yashoda Ke Bal 4:10
11. Hare Nam Gate Jalo 4:19
12. Allah Tuma Ho 6:04
13. Guardian Blue Angel 4:24

Infos

Dana Gillespie - lead vocals, backing vocals
Steve Lima - instruments, rhythms, backing vocals
David Malin - additional percussion, backing vocals

Rolf Harris - didgeridoo, jews harp, vocal effects
Pandit Dinesh - additional percussion
Durga McBroom - backing vocals
Bailie Harkness - backing vocals
Warren Polydoro - backing vocals

Recorded at Third Man Studios, London
Mixed at Beethoven Studios

Matrizen-Angaben: BABA108 MASTERED BY MAYKING
Keine SID-Codes vorhanden
Tracklängen: Software – Windows Media Player
Booklet: 8 Seiten, geheftet, mit Songtexten

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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