theaudience I Know Enough (I Don't Get Enough)
Single-CD, 1998

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 1998
Zeit 15:07
EAN-Nr. 731456622927
Label/Labelcode LC 0265
Plattenfirma/Katalog-Nr. Elleffe / Mercury Records Ltd. (London) / AUDCD 4 / 566 229-2
Musikrichtung Pop: Brit-Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
3 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Single-CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 15:07  
1. I Know Enough (I Don't Get Enough) 3:19
2. Harry, Don't Fetch The Water 4:38
3. I Don't Get Enough (PMFF Lite) [Went Down To 'frisco Just For The Disco Mix] 7:10

Infos

CD1 eines 2CD Set

[Herstellungsland: CD-Rückseite => MADE IN UK BY PMDC]
[Tracklängen: Software]
[SID-Code CD-Master: IFPI L132]
[SID-Code Presswerk: IFPI 0445]
[Matrix: AUDCD4 01 %]
[4seitiges Booklet]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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