The Yardbirds Classic Cuts
CD, 1987, Compilation

Herstellungsland Unbekannt
Veröffentlichungs-Jahr 1987
Zeit 61:11
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. ARC Records / TOP CD 501
Musikrichtung Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
12 (4 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 61:11  
1. Smokestack Lightning 5:36 L
2. You Can't Judge A Book 2:58 L
3. Let It Rock 2:19 L
4. Boom Boom 2:26 L
5. Who Do You Love 4:12 L
6. Too Much Monkey Business 3:49 L
7. Got Love It You Want It 2:46 L
8. Here 'tis 5:07 L
9. What Do You Want 3:03 L
10. I Ain't Done Wrong 3:41 L
11. Respectable 5:28 L
12. My Girl Sloopy 5:37 L
13. You're A Better Man Then I 3:20 L
14. New Your City Blues 4:09 L
15. Someone To Love Pt. 1 2:23 L
16. Someone To Love Pt. 2 4:17 L

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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