The Undisputed Truth Smokin'
LP, 1979

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 1979
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Whitfield Records / WHK 3202
Musikrichtung Soul/R&B: Funk, Psychedelic Soul
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
3 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Show Time
A 2. Talkin' To The Wind
A 3. Atomic Funk
A 4. I Can't Get Enough Of Your Love
B 5. Space Machine
B 6. Tazmanian Monster
B 7. Sandman
B 8. Misunderstood

Infos

Distributed By – Warner Bros. Records Inc.
Manufactured For – Warner Bros. Records Inc.
Phonographic Copyright (p) – Warner Bros. Records Inc.
Copyright (c) – Warner Bros. Records Inc.
Published By – May Twelfth
Published By – Warner-Tamerlane Publishing Corp.
Recorded At – Fort Knox Recording Studio
Mastered At – Fort Knox Recording Studio
Mastered At – Kendun Recorders
Pressed By – Capitol Records Pressing Plant, Winchester

Matrix / Runout (Runout Etching Side A): WHK-I-3202-WW1 J.G.
Matrix / Runout (Runout Etching Side B): WHK-2-3202-WW1 J.G.
Matrix / Runout (Runout Stamp Both Sides): Kendun-C

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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