The Three Suns The Happy-Go-Lucky Sound
LP, 1958, Compilation, Mono

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 1958
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. RCA Camden / CAL 454
Musikrichtung Jazz
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Perdido
A 2. Plink, Plank, Plunk!
A 3. Coppélia Waltz
A 4. Fiddle Faddle
A 5. The Donkey Serenade
A 6. Sleepy Time Gal
B 7. Dancing With Tears In My Eyes
B 8. Ecstasy Tango
B 9. Allah's Holiday
B 10. Two Hearts In Three-Quarter Time
B 11. Serenade
B 12. After You've Gone

Infos

Piano – Larry Green (Titel: A3, B4)

Tracks, wurden zuvor auf RCA Victor 1947-1955 veröffentlicht.

Matrix / Runout (Label Side A): J3PP-2901
Matrix / Runout (Label Side B): J3PP-2902
Matrix / Runout (Runout Side A): J3PP2901-3S Ⅰ D2
Matrix / Runout (Runout Side B): J3PP2902-1S Ⅰ C4

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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