The Sweetest Taboo Vol. 01
CD, 2009, Digipak

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2009
Zeit 63:22
EAN-Nr. 4042058000317
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Intergroove / WMWCD001
Musikrichtung Elektronische Musik: Chillout, Lounge
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 63:22  
1. Moca Latein 4:55
2. Jazzamor Beautiful Day 3:29
3. Alien Café Chloé Says ... 3:16
4. Praful One Day Deep 5:45
5. Lenny Mac Dowell Ain't No Sunshine 3:40
6. Dubdiver Shine [Dubdiver Dinkel Mix] 4:45
7. Pluto Project Worldwide 4:54
8. Decò Dr. Albert 4:11
9. No Noise Feat. Barrière You'll Be Mine 5:12
10. Sphere Sunbather 4:48
11. Christoph Spendel Feat. Lisa Shaw Sunny 5:24
12. Felix Giraffe 4:43
13. Noctemia The Summer Cools Down 8:20

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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