The Sweet Blockbuster! The Best Of Sweet
2-CD, 2007, Best-Of, Compilation, Pappschuber

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 2007
Zeit 131:04
EAN-Nr. 5014797670488
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Denon Music Group Ltd. / MCDLX048
Musikrichtung Rock: Glamrock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
12 (6 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 61:22  
1. Funny Funny 2:49
2. Co-Co 3:13
3. Alexander Graham Bell 2:56
4. Poppa Joe 3:09
5. Little Willy 3:17
6. Wig-Wam Bam 3:04
7. Blockbuster! 3:15
8. Hell Raiser 3:20
9. The Ballroom Blitz 4:04
10. Teenage Rampage 3:36
11. The Six Teens 4:05
12. Turn It Down 3:32
13. Fox On The Run 3:25
14. Action 3:21
15. The Lies In Your Eyes 3:49
16. Tom Tom Turnaround 4:08
17. Breakdown 3:06
18. Lady Starlight 3:13
CD 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 69:42  
1. Chop Chop 3:02
2. Reflections 2:53
3. Honeysuckle Love 2:58
4. Daydream 3:15
5. Done Me Wrong Alright 2:57
6. You're Wrong For Loving Me 2:50
7. Set Me Free 4:00
8. Rebel Rouser 3:27
9. Sweet FA 6:16
10. AC/DC 3:29
11. Solid Gold Brass 5:33
12. My Generation 3:57
13. New York Connection 3:37
14. Burn On The Flame 3:39
15. Rock 'n' Roll Disgrace 3:53
16. Cockroach 4:54
17. Keep It In 5:01
18. Fever Of Love 4:01

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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