The Singles - Original Single Compilation Of The Year 1961 Vol. 2
CD, Compilation

Herstellungsland Unbekannt
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. ARC Records / CDMS 6102
Musikrichtung Pop: Pop-Klassik
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
1. Connie Francis Where The Boys Are
2. Connie Francis No One
3. Roy Orbison Crying
4. Roy Orbison Candy Man
5. Troy Shondell This Time
6. Troy Shondell Girl After Girl
7. Paul Anka Kissin' On The Phone
8. Paul Anka Cinderella
9. Jo Ann Campbell Motorcycle Michael
10. Jo Ann Campbell Puka Puka Pants
11. Fabian Tonque Tied
12. Fabian Kansas City
13. Bobby Vee Stayin' In
14. Bobby Vee More Than I Can Say
15. Ricky Nelson A Wonder Like You
16. Ricky Nelson Everlovin'
17. Neil Sedaka Happy Birthday Sweet Sixteen
18. Neil Sedaka Don't Lead Me On
19. Duane Eddy The Avenger
20. Duane Eddy Londonderry Air

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.