The Shadows Live At The Paris Olympia
LP, 1975, Live

Herstellungsland Frankreich
Veröffentlichungs-Jahr 1975
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. EMI / 2C066-05961
Musikrichtung Rock: Classic Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Shadoogie L
A 2. Guitar Tango L
A 3. Marmaduke L
A 4. Somewhere L
A 5. Little "B" L
A 6. Medley: Lucille / Rip It Up / Blue Suede Shoes L
B 7. The Rise And Fall Of Flingel Bunt L
B 8. Man Of Mystery L
B 9. Lady Of The Morning L
B 10. Tiny Robin L
B 11. Nivram L
B 12. Honorable Puff Puff L
B 13. Sleepwalk L
B 14. Apache L

Infos

Diese Ausgabe unterscheidet sich nicht nur dadurch, dass die Katalognummer eine andere ist als bei den ID 692312 und ID 742210. Hier sind auch die Seiten vertauscht. Welche Ausgabe nun die richtigen Lieder auf der richtigen Seite hat, weiß ich nicht. Bei Discogs sind auch zwei Cassetten gelistet, die die gleiche Reihenfolge der Lieder haben, wie meine Ausgabe. Als Katalognummern hat Discogs "Music For Pleasure ‎– 2M 234 06940, EMI ‎– 2C 244 05961" angegeben. Die Cassetten sind ebenfalls aus Frankreich.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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