The Rolling Stones Let's Spend The Cash Together Part 1
2-LP, 1989, Bootleg, Live

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 1989
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Record Service / RS 01/2
Musikrichtung Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Start Me Up L
2. Bitch L
3. Sad Sad Sad L
4. Undercover Of The Night L
5. Harlem Shuffle L C
6. Tumbling Dice L
7. Miss You L
8. Ruby Tuesday L
9. Play With Fire L
10. Dead Flowers L
11. One Hit To The Body L
12. Mixed Emotions L
LP 2
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Honky Tonk Women L
2. Rock And A Hard Place L
3. Midnight Rambler L
4. You Can't Always Get What You Want L
5. Little Red Rooster L C
6. Before They Make Me Run L
7. Happy L
8. Paint It Black L
9. 2000 Light Years From Home L
10. Sympathy For The Devil L

Infos

recorded live in Toronto, Canada, September 04, 1989

die Coverangaben "New York, October 29, 1989" sind falsch!

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.