The Rolling Stones Crossfire Hurricane
Blu-ray Disc, 2013

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 2013
Zeit 134:00
EAN-Nr. 5051300517748
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Eagle Rock Entertainment Ltd. / ERBRD5177GV
Musikrichtung Rock: Beat, Blues Rock, Rock'n'Roll
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Blu-ray Disc
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 134:00  
1. Crossfire Hurricane 134:00
2. Live In Germany 1965: "Satisfaction" & "I'm All Right" B
3. Interview With Director Brett Morgen B
4. The Sound And Music Of Crossfire Hurricane B
5. Trailer B

Infos

„The Rolling Stones – Crossfire Hurricane“ wurde Anfang 2013 anlässlich des 50-jährigen Bandjubiläums veröffentlicht. Eingerahmt durch bisher unveröffentlichtes Film- und Audio-Material kommen die Stones zu Wort, um über das mehr als 50-jährige Bestehen der Band zu sprechen.

Laufzeit: 2 Stunden und 14 Minuten. Erscheinungstermin:4. Januar 2013.
Untertitel: Deutsch, Englisch, Französisch, Niederländisch, Italienisch, Portugiesisch
Sprache: Englisch (Dolby Digital 5.1), Englisch (DTS Surround), Englisch (DD Stereo)

12 seitiges Booklet.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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